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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass zu viel Müll und Gerümpel in
der Wohnung eine außerordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigen kann.
Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, einen auf der Loggia angepflanzten Baum zu entfernen, da dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons entspricht.