Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass zu viel Müll und Gerümpel in
der Wohnung eine außerordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigen kann.
Die private Pflegeversicherung einer an Demenz erkrankten Versicherten muss sich entsprechend den vertraglichen Bestimmungen an den Kosten für ein Hausnotrufsystem beteiligen.
Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist dann nicht als grob fahrlässig zu werten, wenn die Witterungsverhältnisse wechselhaft und nicht sämtliche Straßen im winterlichen Zustand sind.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass es für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zumutbar ist, sechs Stellenbewerbungen pro Monat nachweisen zu können.
Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, einen auf der Loggia angepflanzten Baum zu entfernen, da dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons entspricht.