Mietrecht

Rechtsanwältin Helena Kraus berät Mieter und Vermieter in Versmold und Dissen a. T. W. bei Mieterhöhung, Mängeln, Nebenkostenabrechnung, Kündigung und Räumung.

Schwerpunkte

  • Mieterhöhung
  • Mängel und Mietminderung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Räumung
  • Mietkaution

Häufige Fragen zum Mietrecht

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?

Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die Abrechnung später, sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?

Für Mieter von Wohnraum gilt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten (§ 573c BGB), unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bestanden hat.

Wie stark darf die Miete erhöht werden?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, jedoch innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 Prozent (§ 558 BGB).

Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.