Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Helena Kraus vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Versmold und Dissen a. T. W. bei Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Schwerpunkte
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Abfindung und Aufhebungsvertrag
- Arbeitsverträge prüfen und gestalten
- Arbeitszeugnis
- Abmahnung
- Lohn und Überstunden
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wie lange habe ich Zeit, mich gegen eine Kündigung zu wehren?
Drei Wochen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen werden meist in einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag ausgehandelt. Eine Ausnahme ist das Abfindungsangebot bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG.
Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG).
Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.