Baurecht
Rechtsanwältin Helena Kraus berät Bauherren und Unternehmer in Versmold und Dissen a. T. W. zu Bauverträgen, Baumängeln, Abnahme und Vergütung.
Schwerpunkte
- Bauverträge prüfen und gestalten
- Baumängel und Gewährleistung
- Abnahme
- Vergütung und Nachträge
- Bauverzögerung
Häufige Fragen zum Baurecht
Was bewirkt die Abnahme eines Bauwerks?
Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, die Verjährung der Mängelansprüche beginnt und die Beweislast für Mängel geht grundsätzlich auf den Bauherrn über.
Wie lange kann ich Baumängel geltend machen?
Bei Bauwerken grundsätzlich fünf Jahre ab der Abnahme (§ 634a BGB). Ist die VOB/B wirksam vereinbart, beträgt die Frist ohne abweichende Vereinbarung vier Jahre.
Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.