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Die private Pflegeversicherung einer an Demenz erkrankten Versicherten muss sich entsprechend den vertraglichen Bestimmungen an den Kosten für ein Hausnotrufsystem beteiligen.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass es für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zumutbar ist, sechs Stellenbewerbungen pro Monat nachweisen zu können.